Lebensmittelecht
Meine Produkte sind für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet und entsprechen den Bestimmungen der Keramikverordnung BGBI. 893/1993 sowie der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Konformitätserklärung
Die keramische Ware wurde auf die Abgabe von Blei, Cadmium, Antimon, Zink und Barium geprüft. Laut Prüfberichten liegen die Werte aller meiner Glasuren unter den zulässigen Höchstwerten.
Gebrauch
- Spülmaschine: ja
- Backofen: ja
- Mikrowelle: ja
Pflege
- Ab und zu von Hand spülen tut der Glasur gut.
- Spülmaschinengeeignet, aber sanfter Umgang ist besser.
- Temperaturschocks – zum Beispiel kochendes Wasser in ein kaltes Stück – vermeiden.
- Jedes Stück ist ein Unikat mit eigenem Charakter. Kleine Spuren sind keine Mängel, sondern Handschrift.